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Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja, gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI haben Versicherte gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € im Monat, vorausgesetzt, sie erfüllen folgende drei Grundvoraussetzungen:

  1. Es muss ein Pflegegrad vorhanden sein
  2. Der zu Pflegende lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft
  3. Der Pflegebedürftige wird von einer privaten Person (Angehöriger oder Nachbar) oder einem ambulanten Pflegedienst betreut

Die AVIE Burg Apotheke in Kirkel beantragt gerne für die Patienten die Kostenübernahme.
Sprechen Sie uns persönlich oder unter der Telefonnummer 06849 220 an.

 

Wer kommt für die Kosten in Höhe von 40 € im Monat auf?

Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen, vorausgesetzt die Pflegekasse stimmt dem Antrag zu.

 

Muss der Antrag jeden Monat neu gestellt werden?

Nein. Der Antrag wird von der Pflegekasse befristet oder unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln besteht.

 

Welche Produkte kann man erhalten?

Von der Pflegeversicherung (SGB XI) abgedeckt werden Produkte, welche der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen (Einmalgebrauch und/oder wiederverwendbar), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

 

Wie erhält man die Produkte?

Sie kommen monatlich zu uns in die Apotheke und sagen uns, welche Produkte sie benötigen. Gerne können Sie diese Produkte auch telefonisch vorbestellen, um lange Wartezeiten in der Apotheke zu vermeiden.
Sie zahlen bis zu einem Wert von maximal 40 € nichts. Wir kümmern uns um die Abrechnung.