Ja, gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI haben Versicherte gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € im Monat, vorausgesetzt, sie erfüllen folgende drei Grundvoraussetzungen:
Die AVIE Burg Apotheke in Kirkel beantragt gerne für die Patienten die Kostenübernahme.
Sprechen Sie uns persönlich oder unter der Telefonnummer 06849 220 an.
Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen, vorausgesetzt die Pflegekasse stimmt dem Antrag zu.
Nein. Der Antrag wird von der Pflegekasse befristet oder unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln besteht.
Von der Pflegeversicherung (SGB XI) abgedeckt werden Produkte, welche der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen (Einmalgebrauch und/oder wiederverwendbar), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Sie kommen monatlich zu uns in die Apotheke und sagen uns, welche Produkte sie benötigen. Gerne können Sie diese Produkte auch telefonisch vorbestellen, um lange Wartezeiten in der Apotheke zu vermeiden.
Sie zahlen bis zu einem Wert von maximal 40 € nichts. Wir kümmern uns um die Abrechnung.